vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ruhepausen (Gagawczuk/Lerche)

Gagawczuk/Lerche5. AuflAugust 2025

725
Ruhepausen sind Unterbrechungen der Arbeitszeit zum Zwecke der Erholung des AN. Der AN muss in dieser Zeit von jeder Art der Arbeitsleistung und Arbeitsbereitschaft befreit sein. Die Ruhepause gilt grds nicht als Arbeitszeit, weshalb idR kein Anspruch auf Entgelt für diese Zeit besteht.

Gesetzliche Grundlagen

§§ 11, 13c, 15, 15a AZG, §§ 6 und 8 KA-AZG, § 15 KJBG, § 5 Abs 3 und 4 HGHAG, § 3 HBeG, § 6 BäckAG, § 162 LAG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte