Ruhepausen sind Unterbrechungen der Arbeitszeit zum Zwecke der Erholung des AN. Der AN muss in dieser Zeit von jeder Art der Arbeitsleistung und Arbeitsbereitschaft befreit sein. Die Ruhepause gilt grds nicht als Arbeitszeit, weshalb idR kein Anspruch auf Entgelt für diese Zeit besteht.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 11, 13c, 15, 15a AZG, §§ 6 und 8 KA-AZG, § 15 KJBG, § 5 Abs 3 und 4 HGHAG, § 3 HBeG, § 6 BäckAG, § 162 LAG.

