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Provisionen (Gagawczuk/Lerche)

Gagawczuk/Lerche5. AuflAugust 2025

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Unter Provision wird eine – meist in Prozenten ausgedrückte – Beteiligung am Wert jener Geschäfte des AG verstanden, die durch die Tätigkeit (Abschluss oder Vermittlung von Geschäften) eines AN zustande gekommen sind (OGH 4. 3. 1986, 14 Ob 13/86). Provisionen stellen Entgelt (siehe Rz 256 ff) in Form einer Erfolgsvergütung dar.

Gesetzliche Grundlage

§§ 10 ff AngG.

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