Unter Provision wird eine – meist in Prozenten ausgedrückte – Beteiligung am Wert jener Geschäfte des AG verstanden, die durch die Tätigkeit (Abschluss oder Vermittlung von Geschäften) eines AN zustande gekommen sind (OGH 4. 3. 1986, 14 Ob 13/86). Provisionen stellen Entgelt (siehe Rz 256 ff) in Form einer Erfolgsvergütung dar.
Gesetzliche Grundlage
§§ 10 ff AngG.

