Die Elternteilzeit bezweckt für Eltern, die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu erleichtern, indem die Arbeitszeit besser an die Kinderbetreuungserfordernisse angepasst werden kann. Eltern (ausgenommen Lehrlinge), die in Betrieben mit mehr als 20 AN bereits seit drei Jahren ununterbrochen beschäftigt sind, haben einen durchsetzbaren Anspruch auf Herabsetzung und/oder Änderung der Lage ihrer Arbeitszeit, längstens bis zum Ablauf des achten Lebensjahres oder einem späteren Schuleintritt des Kindes. Die Elternteilzeit ist zudem, wie die Elternkarenz, mit einem Kündigungs- und Entlassungsschutz abgesichert.

