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D. Vermögensrechtliche Vereinbarungen (Deixler-Hübner)

Deixler-Hübner1. AuflMai 2025

1. Grundsätzliches

Mitwirkung im Erwerb

Vereinbarungen

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Vereinbarungen im vermögensrechtlichen Bereich sind grundsätzlich zulässig und können auch während der Ehe gerichtlich durchgesetzt werden. Dazu zählen vor allem die Leistung des Unterhalts oder die finanzielle Abgeltung der Mitwirkung im Erwerb des anderen Ehegatten (s Kapitel V). Die Ehegatten können zwar für die aufrechte Ehe nicht rechtswirk

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sam zur Gänze auf Unterhalt verzichten (§ 94 Abs 3 letzter Satz ABGB), doch zB – im Rahmen der Sittenwidrigkeitsgrenze – eine Vereinbarung zur Leistung eines bestimmten Unterhaltsbetrags treffen. Sind beide Ehegatten erwerbstätig, so können sie zB auch vereinbaren, dass jeder selbst für seinen Unterhalt aufkommt.11119 Ob 83/06f; vgl auch Deixler-Hübner in Schoditsch, EheG § 94 ABGB Rz 8.

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