Ehevertrag
Vertragsgestaltungen
Anders als zB im deutschen Recht gibt es in Österreich keinen vom Gesetz selbst normierten Begriff des „Ehevertrags“ im Sinn von Vereinbarungen der Ehegatten über ihre Rechtsverhältnisse während oder nach Auflösung ihrer Ehe. Landläufig wird darunter die Vereinbarung verstanden, die Folgen der Ehe und der Scheidung nach dem Gutdünken der Ehegatten zu regeln. Dem österreichischen Recht ist der Begriff „Ehevertrag“ für solche Vereinbarungen fremd. Das Gesetz versteht unter diesem Begriff vielmehr den Vertrag über das Eingehen der Ehe (§ 44 ABGB).
