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D. Umstandsklausel (Kolmasch)

Kolmasch1. AuflMai 2025

Umstandsklausel

Unterhalt

121
Jeder gesetzliche oder vertragliche Unterhaltsanspruch steht unter der Umstandsklausel (clausula rebus sic stantibus): Eine wesentliche Änderung der unterhaltsrelevanten Verhältnisse seit der letzten Regelung des Unterhalts ermöglicht die Anpassung der Unterhaltsleistungen. Zum vertraglichen Ausschluss der Umstandsklausel s Rz 17, zur rückwirkenden Geltendmachung s Rz 101.

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