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IV. Haftungsrecht, Schuld und Haftung

Bernat1. AuflJänner 2025

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Das Schadenersatzrecht wird mitunter auch als Haftungsrecht bezeichnet (siehe bspw PHG [„Produkthaftungsgesetz“] und AtomHG [„Atomhaftungsgesetz“]). Dieser Begriff ist allerdings mehrdeutig. Wenn von Haftungsrecht gesprochen wird, können nämlich auch die Regeln des (va in der EO geregelten) Exekutionsrechts gemeint sein. Diese Regeln geben an, welche Rechte der Gläubiger eines va in Form einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung verbrieften Anspruchs (zB auf Zahlung von Geld) hat, um diesen Anspruch im Vollstreckungsverfahren mit Hilfe des Exekutionsgerichts zwangsweise durchsetzen zu lassen, wenn sein Schuldner nach Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung nicht freiwillig leistet.

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