Mit dem BGBl I 2017/153 kommt es ab 1.7.2018 für Krankenstandsberechnungen zu einer Angleichung von Arbeitern und Angestellten. Die Neuregelung gilt für Krankenstände, die in dem 30.6.2018 begonnenen Arbeitsjahren eingetreten sind (gilt auch für laufende Krankenstände). Die Erhöhung des Anspruches auf 8 Wochen erfolgt bereits ab Vollendung des 1. Arbeitsjahres.
