Dienstjahre | EFZ (in Wochen) |
unter 5 | 6 volle + 4 halbe |
vom 6.–15. | 8 volle + 4 halbe |
vom 16.–25. | 10 volle + 4 halbe |
ab dem 26. | 12 volle + 4 halbe |
Diese Entgeltfortzahlungsansprüche gelten pro Arbeitsjahr. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalles gebührt ein gesonderter Anspruch auf EFZ pro Arbeitsunfall für 8 Wochen, ab dem 16. Arbeitsjahr für 10 Wochen.
