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1.2. Arbeiter gemäß EFZG (Steiger)

Steiger22. AuflFebruar 2026

Dienstjahre

EFZ (in Wochen)

unter 5

6 volle + 4 halbe

vom 6.–15.

8 volle + 4 halbe

vom 16.–25.

10 volle + 4 halbe

ab dem 26.

12 volle + 4 halbe

Diese Entgeltfortzahlungsansprüche gelten pro Arbeitsjahr. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalles gebührt ein gesonderter Anspruch auf EFZ pro Arbeitsunfall für 8 Wochen, ab dem 16. Arbeitsjahr für 10 Wochen.

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