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5.6. Verweigerung der Aussage (Fuchs)

Fuchs22. AuflFebruar 2026

Der Beschuldigte steht nicht unter Wahrheitspflicht. In dieser Eigenschaft kann der Beschuldigte auch nicht zur Aussage gezwungen werden; ein Geständnis ist jedoch ein wichtiger Milderungsgrund im Falle einer Bestrafung.

Seite 353



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