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3.6. Keine „wiederholte Selbstanzeige“ ab 1.10.2014 möglich (Fuchs)

Fuchs22. AuflFebruar 2026

Straffreiheit tritt ab 1.10.2014 dann nicht ein, wenn bereits einmal hinsichtlich desselben Abgabenanspruches, ausgenommen Vorauszahlungen, eine Selbstanzeige erstattet worden ist (§ 29 Abs 3 lit d FinStrG; siehe auch § 265 Abs 1w FinStrG; FinStrG-Novelle 2014).



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