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ÖGSW-Leitfaden Steuern und Sozialversicherung, Fuchs (ÖGSW)
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1.4. Finanzordnungswidrigkeiten (§§ 49 bis 51b FinStrG) (Fuchs)
Fuchs
22. Aufl
Februar 2026
Einer Finanzordnungswidrigkeit macht sich gemäß § 49 Abs 1 FinStrG schuldig, wer
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