Ein Erwerb gilt als
unentgeltlich, wenn die Gegenleistung nicht mehr als 30%,teilentgeltlich, wenn die Gegenleistung mehr als 30%, aber nicht mehr als 70%,Ein Erwerb gilt als
unentgeltlich, wenn die Gegenleistung nicht mehr als 30%,teilentgeltlich, wenn die Gegenleistung mehr als 30%, aber nicht mehr als 70%,