vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4.2. Freibetrag gemäß § 3 Abs 1 Z 2 GrEStG ab 1.1.2016 (Fuchs)

Fuchs22. AuflFebruar 2026

Bei unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Erwerben (siehe § 7 Abs 1 Z 1 GrEStG) von begünstigtem Vermögen kann für bestimmte „Betriebsübertragungen“ – sofern dadurch ein Grunderwerb

Seite 307

steuertatbestand verwirklicht wird – ein Freibetrag bis zu € 900.000 geltend gemacht werden, sofern der Erwerber eine natürliche Person ist und im Falle einer Zuwendung unter Lebenden, wenn

der Übergeber das 55. Lebensjahr vollendet hat oder

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!