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1.1. Standarderwerbsvorgänge (Kauf, Schenkung, Erbschaft, etc) ) – (§ 1 Abs 1 und 2 GrEStG) (Fuchs)

Fuchs22. AuflFebruar 2026

Der Grunderwerbsteuer unterliegen die folgenden Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen (§ 1 Abs 1 GrEStG):

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