Auf Arbeitsverträge, deren vertraglicher Beginn nach dem 31.12.2002 lag, sind die Regelungen zur Betrieblichen Vorsorge – Abfertigung Neu – anzuwenden. Das BMSVG gilt für Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag basieren. Seit 1.1.2008 ist es auch für freie Dienstnehmer gemäß § 4 Abs 4 ASVG und Vorstände gemäß § 4 Abs 1 Z 6 ASVG anzuwenden.
