Die Kommunalsteuer besteuert die Bruttolöhne, die Dienstgeber den Dienstnehmer gewähren. Der Steuersatz beträgt 3%.
Steuergegenstand sind die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalenderjahr an die Dienstnehmer einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt werden.
