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1. KOMMUNALSTEUER (Steiger)

Steiger21. AuflFebruar 2025

Die Kommunalsteuer besteuert die Bruttolöhne, die Dienstgeber den Dienstnehmer gewähren. Der Steuersatz beträgt 3%.

Steuergegenstand sind die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalenderjahr an die Dienstnehmer einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt werden.

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