Die Regelungen gelten sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte:
unter 3 Arbeitsjahren | kein Anspruch |
nach Vollendung des 3. Arbeitsjahres | 2 Monatsentgelte |
nach Vollendung des 5. Arbeitsjahres | 3 Monatsentgelte |
nach Vollendung des 10. Arbeitsjahres | 4 Monatsentgelte |
nach Vollendung des 15. Arbeitsjahres | 6 Monatsentgelte |
nach Vollendung des 20. Arbeitsjahres | 9 Monatsentgelte |
nach Vollendung des 25. Arbeitsjahres | 12 Monatsentgelte |
