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2. URLAUBSANSPRUCH (Steiger)

Steiger21. AuflFebruar 2025

Laut Urlaubsgesetz besteht bis zum 25. Dienstjahr ein jährlicher Urlaubsanspruch pro Urlaubsjahr im Ausmaß von fünf Wochen. Ab Beginn des 26. Dienstjahres besteht ein Anspruch von sechs Wochen.



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