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11. ELEKTRONISCHE EINREICHUNG DES JAHRESABSCHLUSSES BEIM FIRMENBUCH (§ 277 Abs 6 UGB) (Fuchs)

Fuchs21. AuflFebruar 2025

Die Unterlagen nach § 277 Abs 1 UGB (= Jahresabschluss, Lagebericht, gesonderter nichtfinanzieller Bericht, Corporate Governance-Bericht, Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen) sind elektronisch einzureichen, in die Urkundensammlung des Firmenbuchs aufzunehmen und gemäß §§ 33 f FBG öffentlich zugänglich zu machen (§ 277 Abs 6 erster Satz UGB).

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