Die Unterlagen nach § 277 Abs 1 UGB (= Jahresabschluss, Lagebericht, gesonderter nichtfinanzieller Bericht, Corporate Governance-Bericht, Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen) sind elektronisch einzureichen, in die Urkundensammlung des Firmenbuchs aufzunehmen und gemäß §§ 33 f FBG öffentlich zugänglich zu machen (§ 277 Abs 6 erster Satz UGB).
