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10. KONSOLIDIERUNGSBEFREIUNG (§ 246 UGB) (Fuchs)

Fuchs21. AuflFebruar 2025

Ein Mutternunternehmen ist gemäß § 246 Abs 1 Z 1 UGB von der Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichtes befreit, wenn am Abschluss-Stichtag seines Jahresabschlusses und am vorhergehenden Abschluss-Stichtag mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale zutreffen („Bruttomethode“):

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