Welche verfahrensrechtlichen Möglichkeiten bestehen
für die Partei, nachträglich die Abzugsfähigkeit auch für rechtskräftig veranlagte Jahre zu erreichen bzwwelche amtswegigen Möglichkeiten bestehen für das Finanzamt, die Rechtskraft der Bescheide zwecks Berücksichtigung solcher Ausgaben zu durchbrechen?