Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt (§ 1 Abs 1 UGB; „Unternehmer kraft Betrieb eines Unternehmens“). Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein (§ 1 Abs 2 UGB). Die Bestimmung entspricht jener des § 1 Abs 2 Satz 1 KSchG („organisierte Erwerbsgelegenheit“).
