13.2.1. Vorsteuererstattung an Unternehmer mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten
Siehe dazu § 21 Abs 9 UStG und die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird (BGBl 1995/279 idF BGBl II 2021/16). Siehe auch UStR 2000 Rz 2836 ff und Rz 2822 ff.
