Die beschränkte Steuerpflicht im Inland umfasst nur die in § 98 EStG taxativ (erschöpfend) aufgezählten Einkünfte. Das weitere Welteinkommen unterliegt nicht der beschränkten Steuerpflicht.
Die beschränkte Steuerpflicht im Inland umfasst nur die in § 98 EStG taxativ (erschöpfend) aufgezählten Einkünfte. Das weitere Welteinkommen unterliegt nicht der beschränkten Steuerpflicht.
