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1. FINANZVERGEHEN (Fuchs)

Fuchs21. AuflFebruar 2025

1.1. Abgabenhinterziehung (§ 33 FinStrG)

Vorsatz

Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet (§ 8 Abs 1 FinStrG).

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