vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4.1. Innergemeinschaftliche Lieferung (Fuchs)

Fuchs22. AuflFebruar 2026

Lieferungen zwischen Unternehmern in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten bezeichnet man als innergemeinschaftliche Lieferungen, wenn die gelieferten Gegenstände von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat gelangen. Liefert ein Unternehmer in Österreich an einen Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet, so ist diese Lieferung – wie die Ausfuhrlieferung – unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!