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12.6. Übersicht: Arbeitnehmerförderungsstiftung, Belegschafts- und Mitarbeiterbeteiligungsstiftung (§ 4d EStG) (Fuchs)

Fuchs22. AuflFebruar 2026

 

Arbeitnehmerförderungsstiftung

Belegschaftsbeteiligungsstiftung

Mitarbeiterbeteiligungsstiftung

 

steuerbefreite (§ 6 Abs 4 KStG)

steuerpflichtige

  

Zweck

Unterstützung von betriebszugehörigen Arbeitnehmern; Zusatzversorgung in Form ua von Pensionen; Renten; in Fällen von Zuschüssen wegen Hilfsbedürftigkeit in angemessenem Ausmaß

Weitergabe von Beteiligungserträgen iSd § 10 Abs 1 KStG

gemeinsame Verwahrung und Verwaltung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Begünstigtenkreis

(frühere) Arbeitnehmer, (Ehe-)Partner und Kinder

Zuwendungen an Privatstiftung – beim Stifter

grundsätzlich abzugsfähige Betriebsausgaben bis zu 10% der Lohn- und Gehaltssumme (Höchstgrenze)

Betriebsausgabe, wenn Zuwendung einer Beteiligung oder Geldbetrag zur Anschaffung einer Beteiligung

Betriebsausgabe, wenn es sich

  • um Aktien an Arbeitgebergesellschaften (§ 4d Abs 5 Z 1 EStG), oder
  • um den für die Anschaffung solcher Aktien notwendigen Geldbetrag, oder
  • um den für die Abdeckung der Gründungsaufwendungen und der laufenden Aufwendungen der Privatstiftung notwendigen Geldbetrag, oder
  • um den für die Abdeckung der Aufwendungen für die treuhändige Verwahrung und Verwaltung der Aktien der Begünstigten notwendigen Geldbetrag handelt

Seite 224

Zuwendungen an Privatstiftung – bei der Stiftung

keine Stiftungseingangssteuer

nicht steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Betriebseinnahmen; Möglichkeit der Verteilung auf 10 Jahre

Betriebseinnahmen; steuerfrei bis € 4.500 pa (€ 1.460 pa bis 2017) pro Begünstigtem; Möglichkeit der Verteilung auf 10 Jahre

nicht steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Zuwendungen an Privatstiftung – beim Begünstigten

Zuwendungen an die Privatstiftung sind beim Begünstigten nicht steuerbar

Steuerliche Behandlung der Stiftung

innerhalb der Leistungsgrenzen des § 6 Abs 2 Z 5 KStG beschränkt steuerpflichtig

außerhalb der Leistungsgrenzen des § 6 Abs 2 Z 5 KStG beschränkt steuerpflichtig

unbeschränkt steuerpflichtig

unbeschränkt steuerpflichtig

Zuwendungen aus der Privatstiftung – bei der Stiftung

keine steuerliche Wirksamkeit der Betriebsausgaben

abzugsfähige Betriebsausgaben

abzugsfähige Betriebsausgaben

abzugsfähige Betriebsausgaben

Zuwendungen aus der Privatstiftung – beim Begünstigten

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Lohnsteuerabzug

bis € 4.500 pa (€ 1.460 pa bis 2017) Einkünfte aus Kapitalvermögen mit KESt-Abzug; darüber Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Lohnsteuerabzug

bis € 4.500 pa (€ 1.460 pa bis 2017) pro Dienstverhältnis steuerfrei

um Aktien an Arbeitgebergesellschaften (§ 4d Abs 5 Z 1 EStG), oder

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