Arbeitnehmerförderungsstiftung | Belegschaftsbeteiligungsstiftung | Mitarbeiterbeteiligungsstiftung | ||
steuerbefreite (§ 6 Abs 4 KStG) | steuerpflichtige | |||
Zweck | Unterstützung von betriebszugehörigen Arbeitnehmern; Zusatzversorgung in Form ua von Pensionen; Renten; in Fällen von Zuschüssen wegen Hilfsbedürftigkeit in angemessenem Ausmaß | Weitergabe von Beteiligungserträgen iSd § 10 Abs 1 KStG | gemeinsame Verwahrung und Verwaltung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen | |
Begünstigtenkreis | (frühere) Arbeitnehmer, (Ehe-)Partner und Kinder | |||
Zuwendungen an Privatstiftung – beim Stifter | grundsätzlich abzugsfähige Betriebsausgaben bis zu 10% der Lohn- und Gehaltssumme (Höchstgrenze) | Betriebsausgabe, wenn Zuwendung einer Beteiligung oder Geldbetrag zur Anschaffung einer Beteiligung | Betriebsausgabe, wenn es sich
| |
Seite 224
Zuwendungen an Privatstiftung – bei der Stiftung | keine Stiftungseingangssteuer | |||
nicht steuerpflichtige Betriebseinnahmen | Betriebseinnahmen; Möglichkeit der Verteilung auf 10 Jahre | Betriebseinnahmen; steuerfrei bis € 4.500 pa (€ 1.460 pa bis 2017) pro Begünstigtem; Möglichkeit der Verteilung auf 10 Jahre | nicht steuerpflichtige Betriebseinnahmen | |
Zuwendungen an Privatstiftung – beim Begünstigten | Zuwendungen an die Privatstiftung sind beim Begünstigten nicht steuerbar | |||
Steuerliche Behandlung der Stiftung | innerhalb der Leistungsgrenzen des § 6 Abs 2 Z 5 KStG beschränkt steuerpflichtig | außerhalb der Leistungsgrenzen des § 6 Abs 2 Z 5 KStG beschränkt steuerpflichtig | unbeschränkt steuerpflichtig | unbeschränkt steuerpflichtig |
Zuwendungen aus der Privatstiftung – bei der Stiftung | keine steuerliche Wirksamkeit der Betriebsausgaben | abzugsfähige Betriebsausgaben | abzugsfähige Betriebsausgaben | abzugsfähige Betriebsausgaben |
Zuwendungen aus der Privatstiftung – beim Begünstigten | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Lohnsteuerabzug | bis € 4.500 pa (€ 1.460 pa bis 2017) Einkünfte aus Kapitalvermögen mit KESt-Abzug; darüber Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Lohnsteuerabzug | bis € 4.500 pa (€ 1.460 pa bis 2017) pro Dienstverhältnis steuerfrei | |
