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2. MELDEPFLICHTEN UND BEFREIUNGEN (§ 121a BAO) (Fuchs)

Fuchs21. AuflFebruar 2025

Um auch nach Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer Vermögensverschiebungen nachvollziehen zu können, wurde durch das SchenkMG 2008 (BGBl I 2008/85 vom 26.6.2008) eine gesetzliche Anzeigeverpflichtung eingeführt (§ 121a BAO). Die Anzeigepflicht ist erstmalig auf Erwerbe nach dem 31.7.2008 anzuwenden (vgl § 323 Abs 22 BAO).

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