Um auch nach Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer Vermögensverschiebungen nachvollziehen zu können, wurde durch das SchenkMG 2008 (BGBl I 2008/85 vom 26.6.2008) eine gesetzliche Anzeigeverpflichtung eingeführt (§ 121a BAO). Die Anzeigepflicht ist erstmalig auf Erwerbe nach dem 31.7.2008 anzuwenden (vgl § 323 Abs 22 BAO).
