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10. SONDERMASSNAHMEN FÜR OPFER VON NATURKATASTROPHEN BETREFFEND FRISTVERSÄUMNIS (Fuchs)

Fuchs21. AuflFebruar 2025

Werden als Folge von Katastrophen (insbesondere Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung und Lawinen) Zahlungsfristen oder Fristen zur Einreichung von Abgabenerklärungen versäumt, so ist auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77 BAO) von

der Festsetzung von Säumniszuschlägen (§ 217 BAO),

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