Mit Umsatzsteuerzinsen zu verzinsen sind bestimmte Umsatzsteuer-Gutschriften und Umsatzsteuer-Nachforderungen. Hinsichtlich der einzelnen Tatbestände sowie der Verzinsungszeiträume siehe § 205c Abs 1 und 2 BAO.
Die Umsatzsteuerzinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Umsatzsteuerzinsen, die den Betrag von € 50 nicht erreichen, sind nicht festzusetzen (Bagatellgrenze) (vgl § 205c Abs 5 BAO).
