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7. UMSATZSTEUERZINSEN (§ 205c BAO) (Fuchs)

Fuchs21. AuflFebruar 2025

Mit Umsatzsteuerzinsen zu verzinsen sind bestimmte Umsatzsteuer-Gutschriften und Umsatzsteuer-Nachforderungen. Hinsichtlich der einzelnen Tatbestände sowie der Verzinsungszeiträume siehe § 205c Abs 1 und 2 BAO.

Die Umsatzsteuerzinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Umsatzsteuerzinsen, die den Betrag von € 50 nicht erreichen, sind nicht festzusetzen (Bagatellgrenze) (vgl § 205c Abs 5 BAO).

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