Immobilienertragsteuer | KöSt | |||
Privates Grundstück | Betriebliches Grundstück (EU, PG) bei EAR | Betriebliches Grundstück (EU, PG) bei Bilanzierung | Betriebliches Grundstück (Kapitalgesellschaft) bei Bilanzierung | |
Veräußerung (Kaufvertrag ab 1.1.2016) | 30% | 30% | 30% | ab 2024: 23%; 2023: 24%; bis 2022: 25% |
Veräußerung (Kaufvertrag bis 31.12.2015) | 25% | 25% | 25% | 25% |
Überschussbzw Gewinnrealisierung | mit Zufluss | mit Zufluss | mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (= Verfügungsgeschäft, Übergabe) | mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (= Verfügungsgeschäft, Übergabe) |
Abfuhr der ImmoESt | nach Zufluss bis 15. des zweitfolgenden Monats | nach Zufluss bis 15. des zweitfolgenden Monats | nach Zufluss bis 15. des zweitfolgenden Monats | keine ImmoESt |
Abgeltungswirkung der ImmoESt | ja, außer bei Option auf Veranlagung | nein | nein | – |
Anrechnung der ImmoESt | bei Option auf Veranlagung im Jahr der Überschussrealisierung | im Jahr der Gewinnrealisierung | im Jahr der Gewinnrealisierung | – |
