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30.8. Übersicht: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Höhe des Steuersatzes, für die Gewinn- bzw Überschussrealisierung und für die Entrichtung der ImmoESt (Fuchs)

Fuchs22. AuflFebruar 2026

 

Immobilienertragsteuer

KöSt

 

Privates Grundstück

Betriebliches Grundstück (EU, PG) bei EAR

Betriebliches Grundstück (EU, PG) bei Bilanzierung

Betriebliches Grundstück (Kapitalgesellschaft) bei Bilanzierung

Veräußerung (Kaufvertrag ab 1.1.2016)

30%

30%

30%

ab 2024: 23%; 2023: 24%; bis 2022: 25%

Veräußerung (Kaufvertrag bis 31.12.2015)

25%

25%

25%

25%

Überschussbzw Gewinnrealisierung

mit Zufluss

mit Zufluss

mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (= Verfügungsgeschäft, Übergabe)

mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (= Verfügungsgeschäft, Übergabe)

Abfuhr der ImmoESt

nach Zufluss bis 15. des zweitfolgenden Monats

nach Zufluss bis 15. des zweitfolgenden Monats

nach Zufluss bis 15. des zweitfolgenden Monats

keine ImmoESt

Abgeltungswirkung der ImmoESt

ja, außer bei Option auf Veranlagung

nein

nein

Anrechnung der ImmoESt

bei Option auf Veranlagung im Jahr der Überschussrealisierung

im Jahr der Gewinnrealisierung

im Jahr der Gewinnrealisierung

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