Umsatzsteuerliches Gemeinschaftsgebiet der EU (Binnenmarkt) | ||
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1) Die Übergangsfrist für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU endete am 31.12.2020. Ab 1.1.2021 gilt das Vereinigte Königreich mit Ausnahme des Gebietes Nordirland nicht mehr als EU-Mitgliedstaat. Siehe hiezu UStR 2000 Rz 146 und Rz 148.
