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12. UMSATZSTEUERLICHES GEMEINSCHAFTSGEBIET (BINNENMARKT) UND ZOLLGEBIET DER EU (Fuchs)

Fuchs21. AuflFebruar 2025

Umsatzsteuerliches Gemeinschaftsgebiet der EU (Binnenmarkt)

EU-Mitgliedstaaten1) 2) 3)

Balearen

Madeira

Azoren

Isle of Man1)

Monaco

1) Die Übergangsfrist für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU endete am 31.12.2020. Ab 1.1.2021 gilt das Vereinigte Königreich mit Ausnahme des Gebietes Nordirland nicht mehr als EU-Mitgliedstaat. Siehe hiezu UStR 2000 Rz 146 und Rz 148.

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