Folgende Aufwendungen können ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden (§ 34 Abs 6 EStG):
Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden,Kosten einer auswärtige Berufsausbildung von Kindern (Pauschbetrag iHv € 110 monatlich),Folgende Aufwendungen können ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden (§ 34 Abs 6 EStG):
Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden,Kosten einer auswärtige Berufsausbildung von Kindern (Pauschbetrag iHv € 110 monatlich),