11.1. Verrechnungskonto des Gesellschafters und verdeckte Ausschüttung
Führt eine Körperschaft (zB GmbH) für angestellte Anteilsinhaber Verrechnungskonten, auf welchen sowohl die Gehälter als auch Zahlungen für private Zwecke verbucht werden, lässt sich hinsichtlich der an den Anteilsinhaber überlassenen Geldbeträge (des am Verrechnungskonto ausgewiesenen Saldos) aus der neueren Judikatur des VwGH (VwGH 17.12.2014, 2011/13/0115; 26.2.2015, 2012/15/0177) zu Verrechnungskonten von Gesellschaftern Folgendes ableiten:
