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18.2. Auslandsdienstreisen (§ 26 Z 4 lit d und e EStG) (Fuchs)

Fuchs22. AuflFebruar 2026

Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen können mit dem Höchstsatz der Auslandsreisesätze der Bundesbediensteten geltend gemacht werden. Nächtigungskosten inklusive Frühstück können auch laut Belegen im tatsächlich entstandenen Ausmaß geltend gemacht werden.

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