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15.11. Nichtbuchführende Gewerbetreibende (Fuchs)

Fuchs22. AuflFebruar 2026

Rechtsquelle: § 17 EStG; VO BGBl 1990/55 idF BGBl II 2018/215 (Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 14. Dezember 1989 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden)

Voraussetzungen:

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