Rechtsquelle: §§ 2 und 33 EStG; VO BGBl II 2000/418 (Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Ermittlung des Einkommens von Sportlern)
Selbständige Sportler, die überwiegend bei Sportveranstaltungen im Ausland auftreten, können den in Österreich steuerpflichtigen Anteil ihrer Einkünfte pauschal wie folgt ermitteln:
