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35. GRUNDSTÜCKSVERÄUSSERUNGEN IM (AUSSER-)BETRIEBLICHEN BEREICH ab 1.4.2012 (Fuchs)

Fuchs21. AuflFebruar 2025

35.1. Allgemeines

Ab 1.4.2012 werden Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken – unabhängig davon, ob es sich um betriebliche oder private Grundstücke handelt und auch unabhängig von der Behaltedauer – ertragsteuerlich erfasst (idR 25% Immobilienertragsteuer – ImmoESt). Durch das StRefG 2015/2016 wurde die ImmoESt ab 1.1.2016 von 25% auf 30% erhöht.

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