Die Bausparprämie wird jedes Jahr für das folgende Kalenderjahr (Prämienjahr) neu festgelegt. Berechnungsjahr ist jenes Jahr, in dem die Berechnung für das Folgejahr erfolgt.
Die Höhe der Bausparprämie gemäß § 108 Abs 1 EStG beträgt (siehe auch LStR 2002 Rz 1304):
