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32. HÖHE DER BAUSPARPRÄMIE (§ 108 Abs 1 EStG) (Fuchs)

Fuchs21. AuflFebruar 2025

Die Bausparprämie wird jedes Jahr für das folgende Kalenderjahr (Prämienjahr) neu festgelegt. Berechnungsjahr ist jenes Jahr, in dem die Berechnung für das Folgejahr erfolgt.

Die Höhe der Bausparprämie gemäß § 108 Abs 1 EStG beträgt (siehe auch LStR 2002 Rz 1304):

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