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29. SONDERAUSGABEN (§ 18 EStG) (Fuchs)

Fuchs21. AuflFebruar 2025

Folgende Ausgaben sind bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind (siehe § 18 EStG und LStR 2002 Rz 429 bis Rz 630):

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