Rentenvereinbarungen aus Anlass der Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen | |||
Kaufpreisrente | außerbetriebliche Versorgungsrente | Unterhaltsrente | |
Wertverhältnis versicherungsmath. Rentenbarwert zuzüglich allfälliger Einmalbeträge zu Wert des BV | 75% bis 125% | unter 75% oder über 125% bis 200% | über 200% |
Entgeltlichkeit/Unentgeltlichkeit | Entgeltlich | Unentgeltlich – auch bezüglich Betriebsgrundstücke | Unentgeltlich – auch bezüglich Betriebsgrundstücke |
Behandlung beim Rentenzahler (Betriebsnachfolger) | Ansatz als Anschaffungskosten | Buchwertfortführung | Buchwertfortführung |
Behandlung beim Rentenempfänger (Betriebsüberträger) | Steuerpflichtig, wenn Rentenzahlungen (zuzüglich allfälliger Einmalbeträge, Entnahmegewinne, etc) den Buchwert des übertragenen BV (zuzüglich nicht auf Grundstücke entfallender Veräußerungskosten) übersteigen | Renten sind ab dem ersten Empfang Einkünfte nach § 29 Z 1 EStG | Renten sind keine steuerbaren Einnahmen |
