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9. ABSETZBETRÄGE (Fuchs)

Fuchs21. AuflFebruar 2025

Von der nach der Formelrechnung („Bierdeckelrechnung“) (siehe oben Pkt. 1. bzw Pkt. 8.) ermittelten Einkommensteuer kann es unter bestimmten Voraussetzungen noch zum Abzug sogenannter Absetzbeträge (siehe § 33 Abs 2 EStG) kommen (Absetzbeträge reduzieren die Steuerbelastung, nicht die Bemessungsgrundlage!). Zur Reihenfolge des Abzugs siehe oben Pkt. 8., § 33 Abs 2 EStG und LStR 2002 Rz 768. Hinsichtlich der Inflationsanpassung der Absetzbeträge gilt der in § 33a EStG beschriebene Mechanismus. Siehe dazu im Detail LStR 2002 Rz 767a bis Rz 767d.

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