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I. Erwerb und Schutzvoraussetzungen

Thiele/Seiser6. AuflNovember 2024

1. Sortenbegriff

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Unter dem gemeinschaftlichen Sortenschutzsystem wird eine „Sorte“ definiert als eine Pflanzengruppe innerhalb eines botanischen Taxons, die durch bestimmte Eigenschaften (wie Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit) charakterisiert wird. Diese müssen sich klar von anderen Sorten unterscheiden lassen und stabil über Generationen hinweg erhalten bleiben. Diese Kriterien basieren auf dem UPOV-Übereinkommen von 1991, welches international die Grundlagen für den Sortenschutz festlegt.

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