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E. Unionssortenschutzrecht

Thiele/Seiser6. AuflNovember 2024

Unionssortenschutz

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Der gemeinschaftliche Sortenschutz (besser: Unionssortenschutz) ist die einzige und ausschließliche Form eines unionsweiten Rechtes des geistigen Eigentums für Pflanzensorten und entfaltete EU-weit einheitliche Wirkung. Es werden nämlich grds auf Pflanzen(sorten) keine Patente erteilt.

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