Unionssortenschutz
Der gemeinschaftliche Sortenschutz (besser: Unionssortenschutz) ist die einzige und ausschließliche Form eines unionsweiten Rechtes des geistigen Eigentums für Pflanzensorten und entfaltete EU-weit einheitliche Wirkung. Es werden nämlich grds auf Pflanzen(sorten) keine Patente erteilt.
