Unionsmarke
Die Gemeinsamkeiten zwischen dem Unionsmarkenrecht und dem österreichischen Markenrecht bestehen aufgrund der weitestgehenden Vollharmonisierung durch das einschlägige Richtlinienrecht. Daher werden nachstehend lediglich die Charakteristika, die mit der einheitlichen Wirkung verbunden sind, dargestellt, um einen guten Überblick zu gewinnen.
