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V. Sonstiges

Thiele/Seiser6. AuflNovember 2024

Lizenz

Sublizenz

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Lizenzen sind idR nicht an den Betrieb, dem die Lizenz dient, und nicht an die Person des Lizenznehmers gebunden; sie können ohne Zustimmung des Schutzrechtsinhabers auch mit dem Betrieb übertragen werden (und auch vererbt werden § 37 PatG). Markenlizenzen gehen automatisch mit dem Eigentum am Unternehmen über (§ 11 Abs 1 MSchG). In analoger Anwendung dieser Bestimmungen bedarf auch eine Unterlizenz (Sublizenz) der Zustimmung des Patent- oder Markeninhabers. § 1098 ABGB über den „Afterbestand“ ist daher nicht analog anzuwenden.

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