Lizenz
Im Gegensatz zur oben (A.) erörterten Übertragung geht es bei der Lizenzierung nicht um einen gänzlichen Übergang der (geistigen) Eigentumsrechte, sondern um die vertragliche Einräumung des Rechts zur Nutzung des Schutzrechtes.Lizenz
Im Gegensatz zur oben (A.) erörterten Übertragung geht es bei der Lizenzierung nicht um einen gänzlichen Übergang der (geistigen) Eigentumsrechte, sondern um die vertragliche Einräumung des Rechts zur Nutzung des Schutzrechtes.