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B. Lizenzierung

Thiele/Seiser6. AuflNovember 2024

Lizenz

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Im Gegensatz zur oben (A.) erörterten Übertragung geht es bei der Lizenzierung nicht um einen gänzlichen Übergang der (geistigen) Eigentumsrechte, sondern um die vertragliche Einräumung des Rechts zur Nutzung des Schutzrechtes.



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