Vererbung
Neben der rechtsgeschäftlichen Übertragung ist auch der Übertragung im Erbweg nicht zu vernachlässigen, insbesondere weil nicht nur die gewerblichen Schutzrechte, sondern auch das Urheberrecht (mit seiner langen Schutzdauer) vererblich sind. Anders als im Patent- und Designrecht (Erfindernennung, Schöpferehre s oben A.) umfasst die Vererbung des Urheberrechts auch eine personenrechtliche Komponente.
