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I. Ausschließungswirkung (Verbotsseite)

Thiele/Seiser6. AuflNovember 2024

Ausschließungswirkung

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Greift jemand ohne Berechtigung in den Schutzbereich des jeweiligen Schutzrechtes ein, kann der Rechteinhaber grundsätzlich mit verschiedenen Rechtsansprüchen gegen die Verletzung der Immaterialgüterrechte vorgehen (im Detail s unten Abschnitt 4):

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